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Infektionsklausel (UN1058.16)
UNFALL - Infektionsklausel - UN1058.16
In Ergänzung des Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung gilt als Unfall auch eine in Ausübung der vers
Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
UNFALL - Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1%
Modell Basisschutz 300 ab 11 % Invalidität (UN1048.16)
UNFALL - Modell Basisschutz 300 ab 11 % Invalidität - UN1048.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invali
Modell Komfortschutz 500 (UN1032.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz 500 - UN1032.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung wie folg
Modell Komfortschutz 500 ab 11 % Invalidität (UN1033.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz 500 ab 11 % Invalidität - UN1033.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Inva