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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.22)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.22
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.19)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 -
Fe2852.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Indirekte Blitzschäden (Fe1164.19)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.19
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden
OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle (UN1015.15)
für Freizeitunfälle - UN1015.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
OÖV-Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1009.15)
ardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1009.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt: