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Knochenbruch (UN1021.16)
UNFALL - Knochenbruch - UN1021.16
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anzahl
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle - UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt
Besondere Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung (UKOL2015) (UKOL2015)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG
(UKOL2015)
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB)
finden insoweit Anwendung, als in d
ImRecht Privat (RS1000.15)
RECHTSSCHUTZ - ImRecht Privat - RS1000.15
1. Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden
Einschluss Kurzschlussrisiko (CS4013.12)
ELEKTROGERÄTE - Kurzschlussrisiko - CS4013.12
Abweichend von Artikel 3, Punkt 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) gelten Schäden durch