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OÖV-Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1010.15)
z für Berufs- und Freizeitunfalle ab 11 % -
UN1010.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1016.15)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1016.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Modell Superschutz 500 (UN1030.16)
UNFALL - Modell Superschutz 500 - UN1030.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
UNFALL - Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1%
Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
en durchgeführt werden.
2.00 Im Schadenfall ist durch Übermittlung geeigneter Unterlagen (Dienstreiseantrag,
Dienstreisezettel etc.) Folgendes nachzuweisen:
2.01 Name und Anschrift des