Suche
Erweiterte Deckung für Fahrzeuge m.landwirtschaftl.Verwendung (KH041) (KH041)
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 1 Z 1 und Abs 3 GewO 94); und zur Ausübung der Nebengewerbe der
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 1 Z 2 und Abs 4 GewO 94).
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für:
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833.2)
mitversichert;
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs. 1, Z. 2 (iVm § 2 Abs 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der jeweils
geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter H [...] dem Buschenschank
aus dem Buschenschank im Sinne des § 2 Abs. 1, Z. 5 (iVm § 2 Abs 9) der GewO (BGBI. Nr.
194/1994) in der jeweils geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter
AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16)
Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den Voraus-
setzungen und Begrenzungen [...] mitversichert;
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs. 1, Punkt 2 (iVm § 2 Abs 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der jeweils
geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter H [...] Anwendung);
8. aus dem Buschenschank
im Sinne des § 2 Abs. 1, Punkt 5 (iVm § 2 Abs. 9) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der jeweils
geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter H
AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16.1)
Strafcharakter (wie zB Pönalen)
und sonstige reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den Vor-
aussetzungen und Begrenzungen [...] mitversichert;
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs. 1, Punkt 2 (iVm § 2 Abs 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der
jeweils geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter [...] Anwendung);
8. aus dem Buschenschank
im Sinne des § 2 Abs. 1, Punkt 5 (iVm § 2 Abs. 9) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der
jeweils geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
ngsschutz dieses Vertrages erstreckt.
8. Obliegenheit
Als besondere, zusätzliche Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6 Abs. 1 VersVG bewirkt, wird vereinbart: [...] Die Versicherungssummen gemäß den Punkten 6.1 und 6.2 sind nach Maßgabe des § 137 c
Abs. 1 GewO wertgesichert.
7. Ausschlüsse
Ein Ausschluss vom Versicherungsschutz wirkt gegen sämtliche Personen [...] 8.1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sämtliche nach Maßgabe der §§ 137f - 137h
GewO bestehenden Verpflichtungen betreffend Information, Beratung, Dokumentation und
Auskunftserteilung