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Versicherungswissen: Bereicherungsverbot
Sache(n) ist. Dies ist die Grundlage des so genannten versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbotes, das in weiterer Folge auch einigen anderen Vorschriften des VersVG zu Grunde liegt. Beispielsweise steht [...] begrenzt. Das Bereicherungsverbot Gemäß §55 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherer grundsätzlich nicht verpflichtet, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen. Dies selbst dann, wenn die [...] steht dem Versicherungsnehmer bei einer Schadensversicherung im Fall einer Doppelversicherung grundsätzlich lediglich eine einmalige Deckung des entstandenen Schadens, und nicht die kumulative Entschädigung
Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
daraus unmittelbar aufgrund eines Unfalles eingetretenen Folgeschäden an der versicherten
Sache;
b) Brand, Blitzschlag oder Explosion.
B) Verlust der versicherten Sachen.
2. Nur aufgrund einer besonderen [...] hat die Prämie für die versicherten Sachen grundsätzlich für die
vereinbarte Versicherungsdauer im voraus zu entrichten.
4. Die Prämie wird zunächst aufgrund der Angaben im Antrag errechnet; bei Anmeldungen [...] Betriebsbereitschaft zum Zeitpunkt des Einsatzes einwandfrei
gegeben ist.
2. Folgende Sachen sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung mitversichert:
a) Geräte gem. Geräteabschnitt 81 ÖBGL:
Schwimmbagger
MB64 (MB64)
Beschädigungen und Zerstörungen
vereinbart, soweit diese
2.1 die Folge eines vorangehenden dem Grunde nach ersatzpflichtigen Sachschaden an den übrigen ver-
sicherten Sachen oder Teilen davon sind
AmLand - Haftpflicht Premium (AH2833.18)
der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen. Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz
auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder R [...] solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
14.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
1. aus
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833.2)
Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen. Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz
auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt