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Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstnehmer-Vollkasko - KA1803.13
1.00 Versichert sind jene Pkw's oder Kombis von Dienstnehmern, mit denen aufgrund dienstlicher
Anordnung Dienstfahrten durchgeführt werden
Knochenbruch (U1003.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U1003.3
Knochenbruch
Entschädigung bei Knochenbruch:
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000 (eine Unfallren
Knochenbruch Jugendunfall (U1005.3)
BESONDERE BEDINGUNG U1005.3
Knochenbruch für Jugendunfall
Entschädigung bei Knochenbruch:
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 35.000 (eine Unfallrente
Knochenbruch - EUR 500,- (U1007.2)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U1007.2
Knochenbruch - EUR 500,00
Entschädigung bei Knochenbruch:
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 35.000
Zusatzbedingung - Umstellung auf Seniorenunfall mit 75. Lebensjahr (U1004.1)
Unfallversicherung
BESONDERE BEDINGUNG U1004.1
Umstellung auf Seniorenunfall mit 75. Lebensjahr
Wird die Versicherung mit Vollendung des 75. Lebensjahres der hauptversicherten Per