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FEUER - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen - Fe5103.19 (Fe5103.19)
cken und
Schäden an Schwimmteichbepflanzungen.
2. In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch
Schäden an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch
Premium für Freizeitunfälle (UN1072.18)
für Freizeitunfälle - UN1072.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens
LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.12)
umlichkeiten sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß
Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015,
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver-
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St142)
besonderen wird auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß Artikel 6
Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB verwiesen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 /
Modell Superschutz Basis 500 (UN1040.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 - UN1040.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Inval