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Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
UNFALL - Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1%
Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
en durchgeführt werden.
2.00 Im Schadenfall ist durch Übermittlung geeigneter Unterlagen (Dienstreiseantrag,
Dienstreisezettel etc.) Folgendes nachzuweisen:
2.01 Name und Anschrift des
Familienunfall - 100/100/50 (U906.3)
Invalidität, Spitalgeld,
Unfallkosten, Bergungskosten, Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag
ve.reinbarten Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung
Familienunfall - 100/50/50 (U905.3)
Invalidität, Spitalgeld,
Unfallkosten, Bergungskosten, Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag
vereinbarten Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung
Familienunfall - 100/100/100 (U909.3)
Invalidität, Spitalgeld,
Unfallkosten, Bergungskosten, Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag
vereinbarten Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung