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Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle (UN1035.16)
für Freizeitunfälle - UN1035.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens
Zusatzbedingung für die Betriebsunterbrechungsversicherung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (EE-BU12)
die Betriebsunterbrechungsversicherung von Anlagen
zur Gewinnung erneuerbarer Energien
1. Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
Wird infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens gem. den Allgemeine
USP-L94.3 (USP-L94.3)
bestehenden aufrechten Unter-
nehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für den Betrieb.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen
Mehrkosten - Total-BU (M3270.5)
soweit ihr Aufwand rechtlich notwendig oder zur Abwendung oder
Minderung eines drohenden Ertragsausfalles wirtschaftlich begründet sind. Ersparte gewöhnliche
Betriebsaufwendungen werden gegengerechnet
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50 (U843.6)
Todesfall und der Dauernden Invalidität, Unfallrente,
Spitalgeld, Unfallkosten, Schmerzensgeld und Genesungsbeitrag vereinbarten Versicherungssummen
mitversichert.
Bergungskosten und Kosmetische Operationen