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Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St142)
besonderen wird auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß Artikel 6
Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB verwiesen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 /
Modell Superschutz Basis 500 (UN1040.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 - UN1040.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Inval
Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle (UN1035.16)
für Freizeitunfälle - UN1035.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens
Zusatzbedingung für die Betriebsunterbrechungsversicherung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (EE-BU12)
die Betriebsunterbrechungsversicherung von Anlagen
zur Gewinnung erneuerbarer Energien
1. Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
Wird infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens gem. den Allgemeine
USP-L94.3 (USP-L94.3)
bestehenden aufrechten Unter-
nehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für den Betrieb.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen