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AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832)
sonsti-
ge reine Vermögensschäden.
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10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6
VersVG bewirkt, wird ergänzend [...] mers als Bauherr mitversichert.
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs 4 der GewO (BGBl. Nr. 50/1974) in der jeweils geltenden Fassung, wenn der
jährliche Lohnaufwand unter H [...] nicht
überschreitet;
8. aus dem Buschenschank
im Sinne des § 2 Abs 7 der GewO (BGBL. Nr. 50/1974) in der jweils geltenden Fassung, wenn der
jährliche Lohnaufwand unter Hi
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
Trocken)
F 134 87 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
O 119 88 Betriebsbrandschutz - Organisation
O 120 88 Betriebsbrandschutz - Eigenkontrolle
O 121 96 Brandschutzpläne
3.10. Anhang
Anhang 1 Gefahrenklassen [...] en
Zeitabständen zu überprüfen.
3.3. Elektrostatische Aufladung
Für Betriebseinrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen kann, sind
entsprechende Erdungen oder andere wirksame Maßnahmen [...] - Stoffe und Waren, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
- Brennbare Stoffe, bei deren Erhitzung große Mengen brennbarer und giftiger Gase frei werden
Gefahrenklasse 3
- Leichtbrennbare
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.1)
Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß § 6 VersVG bewirkt, wird ergänzend [...] mitversichert;
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs. 1, Z. 2 (iVm § 2 Abs 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der jeweils
geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter H [...] dem Buschenschank
aus dem Buschenschank im Sinne des § 2 Abs. 1, Z. 5 (iVm § 2 Abs 9) der GewO (BGBI. Nr.
194/1994) in der jeweils geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter
Besondere Bedingung für Jahresumsatzverträge BW4006.14 (BW4006.14)
nicht im Umsatz der versicherten Bauleistungen enthalten sind;
o) die Mitversicherung eines zusätzlich - abweichend von der Regelung der Ö-Norm B 2110 Ziff.
2.21 - übernommenen Unternehmer- und/oder Au
Erlöschen der Zulassung nach Abmeldung bei der Behörde (KFG§43) (KFG§43)
bei der Behörde abgemeldet hat, die den Zulassungsschein für das Fahrzeug
ausge- stellt hat oder in deren örtlichem Wirkungsbereich er seinen Aufenthalt hat. Bei der
Abmeldung sind der Zulassungsschein und [...] oder zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines
Lenkers gemäß § 103 Abs. 1 lit. c Zif. 22 GewO 1973 bestimmt waren, hat die Behörde die
zuständige gesetzliche Interessenvertretung von der Abmeldung