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Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
(2) Versicherer dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten Zwecke
nur auf folgende Art ermitteln:
1. durch Befragung der Person, die versichert werden soll oder bereits versichert [...] n nicht vorliegt, dürfen Versicherer Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten
Zwecke nur an folgende Empfänger übermitteln:
1. untersuchende oder behandelnde Ärzte, Krankenanstalten oder sonstige [...] UND
BERGEKOSTENVERSICHERUNG FÜR BUSREISEN DES OÖ SENIORENBUNDES -
SBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: Versicherungsfall
Art. 3: Örtlicher Geltungsbereich
Art.
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Bauernbundes (BBBR2015)
(2) Versicherer dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten Zwecke
nur auf folgende Art ermitteln:
1. durch Befragung der Person, die versichert werden soll oder bereits versichert [...] n nicht vorliegt, dürfen Versicherer Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten
Zwecke nur an folgende Empfänger übermitteln:
1. untersuchende oder behandelnde Ärzte, Krankenanstalten oder sonstige [...] und Bergekostenversicherung
für Busreisen des OÖ Bauernbundes - BBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: Versicherungsfall
Art. 3: Örtlicher Geltungsbereich
Art.
Besondere Erklärungen und Hinweise für die Lebensversicherung (Stand 04.05.2017) (AGBLV.2017)
senden.
10.1. Rücktrittsrechte für Verbraucher iSd § 1 KSchG:
Verbraucher (im Sinne des § 1 KSchG) ist jemand, für den der Versicherungsvertrag nicht zum
„Betrieb“ seines Unternehmens gehört.
10.1.1. Allgemeines [...] von weniger als sechs Monaten und bei
Gruppenversicherungsverträgen.
Anmerkung zu Pkt. 10.1.1. und 10.2.1.:
Zusammenfassung der Mitteilungs- und Informationspflichten
- des Versicherers (§ 252 und [...] N FÜR DIE LEBENSVERSICHERUNG - Version 04.05.2017)
(V
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4020 Linz, Gruberstraße 32, Tel. +43 5789171-0,
Fax +43 057891-566, email: office@ooev.at
Gesellschaftsform: Ak
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2010 (AKHB2010)
werden
bestimmt,
1.1. Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges einzuhalten;
1.2. mit dem Fahrzeug nicht eine größere als die vereinbarte Höchstanzahl von Personen zu
befördern;
1.3. im Falle der [...] (Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 1 und Abs. 1a VersVG), werden [...] zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zweck im Sinn des
Artikel 9.1.1.
2. Anhänger
2.1. Die Versicherung von Anhängern umfasst unbeschadet der Bestimmungen des Punktes 2.2.
nur
Topkunden-Schutzengel (KS2001.19)
Versicherte Personen / Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag
1. Versicherungsschutz besteht für
1.1 den Versicherungsnehmer
1.2 den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen [...] Gültigkeitszeitraum wird im jeweiligen TopKunden-Mailing
ausgewiesen.
Artikel 6 - Leistungen
1. Allgemeines
1.1. Die Notfallzentrale des Versicherers
- nimmt rund um die Uhr telefonisch die Anzeige eines [...] Artikel 7 - Risikoausschlüsse
Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle
1. die die versicherte Person
1.1. als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit sie nach österreichischem