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DaHeim-Superschutz (DHS-08)
besonders hingewiesen.
2.15. Erweiterung der Privathaftpflicht
2.15.1. In Erweiterung von Art. 14 der ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ganze
Erde.
2.15.2. Abweichend von Art. [...]
2.22. Tischtennistische, Trampoline und Wäschespinnen
In Erweiterung des Art. 3. Pkt. 2.2., 2.3., 3.2. und 4 der ABH sind Tischtennistische, Trampoline
und Wäschespinnen außerhalb der Wohnräume [...] Verzichtes auf den Einwand einer allfälligen
Unterversicherung, welche gemäß Pkt. 2.3.2. erlischt, unberührt.
2.3. Unterversicherungsverzicht
Sofern in der Polizze dokumentiert, verzichtet
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit externer Kapitalgarantie - 2010.3 (VBPZV2010.3)
gen für die
prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
mit externer Kapitalgarantie - 2010.3
VBPZV2010.3
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen [...] Mindestauszahlungsbetrag.
(3) Bei Auszahlung der Todesfallleistung treten die Rechtsfolgen des § 108g Absatz 5
Einkommenssteuergesetz ein (siehe oben § 1 Absatz 4).
§ 3 Haftung des Versicherers
[...] Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind
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innerhalb von zwei Wochen jeweils ab dem in der Versicherungsurkunde angegebenen Fälligkeitstag
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.4)
BEDINGUNG U105.4
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 2003 werden für Personen unter 15 Jahren für den Todesfall im Rahmen der
Versicherungssumme nur die aufgewendeten [...] Prämie längstens bis zum Ende jenes Versicherungsjahres fort-
geführt, in dem der Versicherte das 15. Lebensjahr vollendet. Von diesem Zeitpunkt an ist die Prämie
zu entrichten, die sich aus dem Tarif
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.1) (U105.1)
U105.1
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 1995 werden für Personen unter 15 Jahren für den Todesfall im Rahmen der
Versicherungssumme nur die aufgewendeten [...] Prämie längstens bis zum Ende jenes Versicherungsjahres fort-
geführt, in dem der Versicherte das 15. Lebensjahr vollendet. Von diesem Zeitpunkt an ist die Prämie
zu entrichten, die sich aus dem Tarif
Freischaden-Bonus (KH011) (KH011)
zu seinen Lasten er-
bracht hat, entfällt eine Rückreihung im Bonus/Malus-System gemäß Artikel 15.3 AKHB, wenn gemeinsam
mit der Schadenmeldung oder spätestens bis zu jenem Termin, zu dem der Schadenfall