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Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gewerbe (RS271)
Betriebsinhaber, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatte bzw
Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder;
Enkelkinder jedoch nur
Deckungspaket (AH815) (AH815) (AH815)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH815
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Landwirte (RS120) (RS120)
Lebensgefährte;
3.4.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 3.3.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
ImRecht Privat Senior (RS1002.15)
Partner oder Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2. bis 1.7. und 1.9. bis 1.11. darüber hinaus auch deren unter Punkt 2.2.1.
bis 2.2.3. genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie
Reine Vermögensschäden (AH316) (AH316)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH316
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Reine Vermögensschäden sind abweichend von Art. 1 AHVB mitversichert.
Diese Deckun