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Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.13)
sich der Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Diebstahl, Raub oder unbefugter
Eurovollkasko für Gebrauchtwagen (KA122-07) (KA122-07)
schutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Diebstahl, Raub
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
durch diese Naturgewalten veranlaßtes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
1.2 durch Brand oder Explosion;
1.3 durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch [...] durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch be-
triebsfremde Personen, Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
Lenker bei der nächsten Polizei-
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF4)
Zulassung, Was-
ser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es sei denn, sie entstehen durch Brand oder Ex-
plosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
Rebellion oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF5)
Zulassung, Was-
ser- und Luftfahrzeugen, sowie Verglasungen, es sei denn, sie entstehen durch Brand oder Ex-
plosion infolge von Inneren Unruhen, böswilliger Beschädigung, Streik oder Aussperrung [...] Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
Rebellion oder Verfügung von hoher Hand,
b) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von bemannten Luftfahrzeugen oder unbemannten
Luftkörpern [...] Österreichs, Sektion Sachversicherung-
Industriegeschäft, das ist die Zentralstelle für Brandverhütung, abgenommen und regelmäßig
überprüft werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Besonderen