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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO09)
angeführten Umfang sowie unter den dort näher geregelten Vorausset-
zungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst – soweit
nicht eine vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeu-
tung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesonders nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die
Gesundheitsfragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollstän-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO08)
angeführten Umfang sowie unter den dort näher geregelten Vorausset-
zungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst – soweit
nicht eine vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeu-
tung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesonders nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die
Gesundheitsfragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollstän-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO11)
angeführten Umfang sowie unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst – soweit
nicht eine vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeu-
tung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesonders nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesund-
heitsfragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2024) (AGB2024)
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht eine [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die
Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den gefahrer-
heblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen – richtig
und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Bedingungen Keine-Sorgen-Schutzengel ZuHaus (KSZH2001) (KSZH2001)
Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, die in
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund einer
Ausnahmesituation an eine Person [...] Personenmehrheit gerichtet sind, und Erdbeben unmittelbar oder
mittelbar zusammenhängen;
1.2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte
[...] le, die vorsätzlich herbeigeführt werden;
1.3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
2. Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus im Rahmen von Informations-