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Briefmarkenhandel (E27) (E27)
EINBRUCH E27
BRIEFMARKENHANDEL
Der Bestand an Briefmarken (Münzen) ist durch ordnungsgemäß geführte Bücher nachzuweisen,
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77) (ABK77)
che NICHT auf Schä-
den, die eingetreten sind:
a) im Falle von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf das
Betriebsgrundstück eindringen oder widerrechtlich [...] Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügungen von Hoher
Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle von Erdbeben [...] mittelbar im Zusammenhang steht;
b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versi-
cherungsnehmer oder Versicherten oder den in leitender Stellung für
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1988)
e;
b) ein ausführliches Zeugnis des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, oder, wenn
eine solche Behandlung nicht stattgefunden hat, ein anderes ärztliches oder amtliches Zeugnis. Das [...] Versicherungsnehmer nach Ablauf der Nachfrist im Verzug, so treten folgende Wirkungen
ein:
a) Handelt es sich um eine Versicherung mit einer vereinbarten Vertragsdauer von zehn oder
weniger Jahren oder [...] nach denen der Versicherer
ausdrücklich und schriftlich gefragt hat. Waren die Gefahrenumstände an Hand schriftlicher, von dem
Versicherer gestellten Fragen anzuzeigen, so kann der Versicherer wegen u
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F84) (F84)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] FEUER BESONDERE BEDINGUNG F84
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall
und/oder Problemstoffen
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c [...] speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten
versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBl
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen [...] jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewahlthandlungen politischer oder terroristischer Organi-
sationen;
10 [...]
1. Schäden durch Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung);
2. Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne daß ein Einbruchdiebstahl gemäß Artikel 1
vorliegt;
3. Schäden