Suche
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1988)
e;
b) ein ausführliches Zeugnis des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, oder, wenn
eine solche Behandlung nicht stattgefunden hat, ein anderes ärztliches oder amtliches Zeugnis. Das [...] Versicherungsnehmer nach Ablauf der Nachfrist im Verzug, so treten folgende Wirkungen
ein:
a) Handelt es sich um eine Versicherung mit einer vereinbarten Vertragsdauer von zehn oder
weniger Jahren oder [...] nach denen der Versicherer
ausdrücklich und schriftlich gefragt hat. Waren die Gefahrenumstände an Hand schriftlicher, von dem
Versicherer gestellten Fragen anzuzeigen, so kann der Versicherer wegen u
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F84) (F84)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] FEUER BESONDERE BEDINGUNG F84
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall
und/oder Problemstoffen
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c [...] speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten
versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBl
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (F820)
F820
FREISTEHENDES WOHNHAUS/VORHANDENSEIN VON
BRANDMAUER(N)/FEUERMAUER(N)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock)
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann.
2. Unter "kontaminiertem Erdreich" ist solches zu verstehen, dessen geordnete Erfassung,
Sicherung und/oder Behandlung wegen [...] gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B [...]
MASCHINENBRUCH - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich - MB4074.12
1. In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen [...] jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewahlthandlungen politischer oder terroristischer Organi-
sationen;
10 [...]
1. Schäden durch Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung);
2. Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne daß ein Einbruchdiebstahl gemäß Artikel 1
vorliegt;
3. Schäden