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Plus Paket Erweiterte Privathaftpflicht (DH1609.24)
Paketes sind nur
Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens
als Privatperson versichert, insbesondere ausgenommen davon ist die Gefahr einer betrieblichen,
Was tun gegen Cyber-Mobbing?
und Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person. Darunter fallen beispielsweise das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, religiöse Ansichten und Krankheiten. Bil [...] Zeit wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit [...] wegen “Cyber-Mobbings” müssen die Handlungen der Täter:innen geeignet sein, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen . Was genau unter dem Begriff eine längere Zeit hindurch zu verstehen
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005 (VBBUBKV2005)
Sportarten oder Freizeitaktivitäten, die mit Risken
verbunden sind, die über die Gefahren des täglichen Lebens hinausgehen (z.B. Tiefseetauchen,
Extremklettern),
d) infolge der Ausübung jeglicher Sportarten
Zusatzbedingung - Umstellung auf Seniorenunfall mit 75. Lebensjahr (U1004.1)
BESONDERE BEDINGUNG U1004.1
Umstellung auf Seniorenunfall mit 75. Lebensjahr
Wird die Versicherung mit Vollendung des 75. Lebensjahres der hauptversicherten Person nicht auf eine
Seniorenunfallversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen - 1977 E (VBRIS1977E)
mit der Hälfte der im Zeitpunkt des
Ablebens in Kraft stehenden Versicherungssumme, höchstens mit EUR 1.453,46.
(3) Bestehen mehrere Versicherungen auf das Leben desselben Versicherten, so gilt die [...] Versicherungsbedingungen für
Risikoversicherungen - 1977 E
§ 1 Allgemeines
(1) Wer eine Lebensversicherung eingehen will, hat einen schriftlichen Versicherungsantrag zu
stellen und alles wahrheitsgemäß [...]
(2) Versicherungsnehmer ist, wer die Versicherung beantragt hat, Versicherter der, auf dessen
Leben die Versicherung abgeschlossen ist.
(3) Bei Ablehnung eines Antrages ist der Versicherer zur Angabe