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KH044 (KH044)
fallen jedoch nur Versiche-
rungsfälle, die außerhalb Österreichs eintreten.
2. Vertragsgrundlagen
Soweit in dieser Besonderen Bedingung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen
Grundstückseinfriedungen für Feuer und ALLRISK (Fe5030.23)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB, oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige
Sturm - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (St5104.21)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.18)
für Freizeitunfälle - UN1079.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
Sturm - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (St5104.19)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und