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Modell Basisschutz 300 (ab 25%) (U934.25)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U934.25
Modell Basisschutz 300 (ab 25%)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
Unfallrente ab 35% (U835.7.35)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U835.7.35
Modell Unfallrente ab 35%
Wir leisten im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte monatliche Rente für die Dauer von 30
Jahr
Unfallrente ab 50% (U835.7.50)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U835.7.50
Modell Unfallrente ab 50%
Wir leisten im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte monatliche Rente für die Dauer von 30
Jahre
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2016) (KSSA2016)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL ALLTAGSHILFE (KSSA2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Be
Besondere Bedingung für den Schutzengel Senioren-Hilfe (AS1100.13) (AS1100.13)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL SENIOREN-HILFE (AS1100.13)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für