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AmHoF-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-02)
AHoKF-02
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST - DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich [...] Summe ine Soforthilfe auch ohne Vorliegen der gerichtlichen Schuldlosigkeitsbestätigung.
Die Vertragsparteien vereinbaren dabei insbesondere für den Fall der gerichtlichen Verurteilung des
Versicheru
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.21)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (Fe3015.12)
en und Anhänger ohne behördliches Kennzeichen" am
Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung
Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versi
ZuHaus Superschutz Paketklausel (ZHS-PK)
mehrere der oben genannten Ereignisse innerhalb von
168 Stunden hervorgerufen wurden, insgesamt den Betrag von S 50,000.000,-- (Kumulereignis für den
Versicherer), so wird die in der Polizze ausgewiesene