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Familienunfallversicherung Variante B(100/100/50) (U844) (U844)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U844
Familienunfallversicherung Variante B
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten, seinen Ehepar
Familien-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U822.1) (U822.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U822.1
Familien-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3
Versicherungsnehmer soll derjenige sein, der überwiegend den Unterhalt der Fa
Feuerwehren (U808.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U808.4
Feuerwehren
1. Die Versicherung umfasst Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anlässlich ihrer
Betätigung als Feuer- oder Wass
Saisontarif für Motorräder (KH822) (KH822)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH822
SAISONTARIF FÜR MOTORRÄDER
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein begünstigter Tarif zugrunde.
Besondere Bedingungen für die Maschinen-Gewerbe-Pauschal-Versicherung (MGP02) (MGP02)
z nicht auf:
- Maschinen und Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss unter EUR 200,- liegt,
- Maschinen, Anlagen oder Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss EUR 900 [...] (ABS) ist
die Ersatzleistung für jede einzelne vom Versicherungsschutz umfasste Sache durch deren
Versicherungswert (Art. 4 (1) AMB) begrenzt.
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