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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
ngsfall und wann gilt er als eingetreten?
1. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 17.2.1.1., Artikel 18.2.1.,
Artikel 21.2.1. und Artikel 25.2.3. gilt als Versicherungsfall [...] chtsschutz)
1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen (Artikel 5.1.), oder
1.2. der Versich [...] , so umfasst der
Versicherungsschutz
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/1) (AKHB2007/1)
bestimmt,
1.1. Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges einzuhalten;
1.2. mit dem Fahrzeug nicht eine größere als die vereinbarte Höchstanzahl von Personen zu befördern;
1.3. im Falle [...] (Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 1 und Abs. 1a VersVG),
werden [...] 45
S1 45
0 45
1 50
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/2) (AKHB2007/2)
bestimmt,
1.1. Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges einzuhalten;
1.2. mit dem Fahrzeug nicht eine größere als die vereinbarte Höchstanzahl von Personen zu befördern;
1.3. im Falle [...] (Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 1 und Abs. 1a VersVG),
werden [...] 45
S1 45
0 45
1 50
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2007 (AKHB2007)
bestimmt,
1.1. Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges einzuhalten;
1.2. mit dem Fahrzeug nicht eine größere als die vereinbarte Höchstanzahl von Personen zu befördern;
1.3. im Falle [...] (Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 1 und Abs. 1a VersVG),
werden [...] 45
S1 45
0 45
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Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
(2) Versicherer dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten Zwecke
nur auf folgende Art ermitteln:
1. durch Befragung der Person, die versichert werden soll oder bereits versichert [...] n nicht vorliegt, dürfen Versicherer Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten
Zwecke nur an folgende Empfänger übermitteln:
1. untersuchende oder behandelnde Ärzte, Krankenanstalten oder sonstige [...] UND
BERGEKOSTENVERSICHERUNG FÜR BUSREISEN DES OÖ SENIORENBUNDES -
SBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: Versicherungsfall
Art. 3: Örtlicher Geltungsbereich
Art.