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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2007 (AKHB2007)
bestimmt,
1.1. Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges einzuhalten;
1.2. mit dem Fahrzeug nicht eine größere als die vereinbarte Höchstanzahl von Personen zu befördern;
1.3. im Falle [...] (Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 1 und Abs. 1a VersVG),
werden [...] 45
S1 45
0 45
1 50
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
ngsfall und wann gilt er als eingetreten?
1. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 17.2.1.1., Artikel 18.2.1.,
Artikel 21.2.1. und Artikel 25.2.3. gilt als Versicherungsfall [...] chtsschutz)
1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen (Artikel 5.1.), oder
1.2. der Versich [...] , so umfasst der
Versicherungsschutz
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
ngsfall und wann gilt er als eingetreten?
1. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 17.2.1.1., Artikel 18.2.1.,
Artikel 21.2.1. und Artikel 25.2.3. gilt als Versicherungsfall [...] chtsschutz)
1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung
1.1. der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen (Artikel 5.1.), oder
1.2. der Versich [...] , so umfasst der
Versicherungsschutz
1.1. den Versicherungsnehmer,
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
(2) Versicherer dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten Zwecke
nur auf folgende Art ermitteln:
1. durch Befragung der Person, die versichert werden soll oder bereits versichert [...] n nicht vorliegt, dürfen Versicherer Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten
Zwecke nur an folgende Empfänger übermitteln:
1. untersuchende oder behandelnde Ärzte, Krankenanstalten oder sonstige [...] UND
BERGEKOSTENVERSICHERUNG FÜR BUSREISEN DES OÖ SENIORENBUNDES -
SBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: Versicherungsfall
Art. 3: Örtlicher Geltungsbereich
Art.
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Bauernbundes (BBBR2015)
(2) Versicherer dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten Zwecke
nur auf folgende Art ermitteln:
1. durch Befragung der Person, die versichert werden soll oder bereits versichert [...] n nicht vorliegt, dürfen Versicherer Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten
Zwecke nur an folgende Empfänger übermitteln:
1. untersuchende oder behandelnde Ärzte, Krankenanstalten oder sonstige [...] und Bergekostenversicherung
für Busreisen des OÖ Bauernbundes - BBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: Versicherungsfall
Art. 3: Örtlicher Geltungsbereich
Art.