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DaHeim-Superschutz (DHS-06)
besonders hingewiesen.
2.15. Erweiterung der Privathaftpflicht
2.15.1. In Erweiterung von Art. 14 der ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ganze
Erde.
2.15.2. Abweichend von Art. [...] Verzichtes auf den Einwand einer allfälligen
Unterversicherung, welche gemäß Pkt. 2.3.2. erlischt, unberührt.
2.3. Unterversicherungsverzicht
Sofern in der Polizze dokumentiert, verzichtet [...] er.
Sofern und solange für den betreffenden Vertrag Unterversicherungsverzicht gem. Pkt. 2.3.1. und 2.3.2
besteht, gilt im Rahmen des DaHeim-Superschutzes der erweiterte Neuwertersatz gem. der Klausel
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.15) (AH3420.15)
Versicherungsschutz für Fahrzeuge gemäß Pkt. 1.
3.1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.5.3, 7.10.2 und
7.10.3 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen [...] oder Abhandenkommen.
3.2. Darüber hinaus bezieht sich der Versicherungsschutz auf derartige
Schadenersatzverpflichtungen aus
3.2.1 Versorgungshandlungen gemäß Pkt. 2.;
3.2.2 Inbetriebsetzen, [...] rangieren) innerhalb des versicherten
Betriebsgrundstückes sowie
3.2.3 unbefugten Gebrauch durch Betriebsfremde (Schwarzfahrt);
3.2.4 diesbezüglich ist auch Art 7.10.4 AHVB nicht anzuwenden.
4.
DaHeim-Superschutz (DHS-02.1)
hingewiesen.
2.15. Erweiterung der Privathaftpflicht
2.15.1. In Erweiterung von Art. 14 der ABH erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ganze Er-
de.
2.15.2. Abweichend von [...] auf den Einwand einer allfälligen
Unterversicherung, welche gemäß Pkt. 2.3.2. erlischt, unberührt.
2.3. Unterversicherungsverzicht
Sofern in der Polizze dokumentiert, verzichtet [...] r.
Sofern und solange für den betreffenden Vertrag Unterversicherungsverzicht gem. Pkt. 2.3.1. und
2.3.2 besteht, gilt im Rahmen des DaHeim-Superschutzes der erweiterte Neuwertersatz gem. der Klausel
Freischaden-Bonus (KH011-12)
ung zu seinen Lasten erbracht
hat, entfällt eine Rückreihung im Bonus/Malus-System gemäß Artikel 15.3 AKHB, wenn gemeinsam mit der
Schadenmeldung oder spätestens bis zu jenem Termin, zu dem der Schadenfall
FREISCHADEN-BONUS (KH011-06)
zu seinen Lasten er-
bracht hat, entfällt eine Rückreihung im Bonus/Malus-System gemäß Artikel 15.3 AKHB, wenn gemeinsam
mit der Schadenmeldung oder spätestens bis zu jenem Termin, zu dem der Schadenfall