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Besondere Bedingungen zur Realwertpolizze "Superschutz" (RWP-1a.1)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR REALWERT-POLIZZE
"SUPERSCHUTZ" (RWP-1a.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
AFB [...] AFB 84-95 Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen
AStB 86-95 Allgemeine Bedingungen für die Sturmschadenversicherung
SN 6 Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Gebäuden
[...] Problemstoffen
AWB 86-95 Allgemeine Bedingungen für Versicherung gegen
Leitungswasserschäden
AHVB/EHVB/ Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die
86-95 Haftpflichtversicherung
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Sozialvorsorge 2004 (KSSOZV2004)
Zusatzversicherung ist nicht am Überschuss beteiligt.
5. Soweit in diesen Bedingungen nichts Anderes bestimmt ist, finden die Bedingungen für die
Hauptversicherung sinngemäß Anwendung.
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[...]
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel
Sozialvorsorge (KSSOZV2004)
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Gegenstand und Umfang der Versicherung
Artikel 2 Abwicklung, Beauftragung von [...] zu
kündigen.
4. Eine Wertanpassung kann nur stattfinden, wenn die sich nach Maßgabe dieser Bedingungen ergebende
Veränderung des Basis-Index mehr als 3 % der Ausgangsindexziffer (Schwankungsgrenze)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Erlebensversicherungen - 1996 (GBERL96)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Erlebensversicherungen - 1996
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Erlebensfall sind in der Regel langjährige Versicherungsverträge
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 2000 (GBERLEE2000)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 2000
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versi
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 1999 (GBERLEE99)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 1999
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versi