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Reine Vermögensschäden (AH416) (AH416)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH416
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Reine Vermögensschäden sind abweichend von Art. 1 AHVB mitversichert.
Diese Deckun
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (ALa001.16)
beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1.Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Hiezu gehören alle Maschinen der Land- und Forstwirtschaft, deren Fortbewegung [...] zählen zu den Baubestandteilen auch:
Blitzschutzanlagen,
Solaranlagen auf dem Gebäude einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der
Sturmversicherung)
Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen samt [...] selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Hand-
maschinen, Werkzeuge, KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der ehemaligen
Landwirtschaft soweit diese nicht Gebäudebestandteil sind
Deckungspaket (AH815.1) (AH815.1) (AH815.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH815.1
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.
Gemeindehaftpflicht ImOrt - Premium (AH3819.14)
Bauherrnhaftpflicht - Rissbildung an Nachbarobjekten
5. Ansprüche der gesetzlichen Vertreter und deren Angehörigen
6. Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsunfällen
7. Reine Vermögensschäden Umwelt [...] nicht mit wirtschaftlich vertret-
barem Aufwand.
5. Ansprüche der gesetzlichen Vertreter und deren Angehörigen
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.6.1 AHVB auch auf p [...] persönliche
Schadenersatzansprüche der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers sowie deren
Angehörigen wegen Personen- und Sachschäden, die durch einen Umstand verursacht
werden
ImRecht Privat Familie (RS1000.24)
forstwirtschaftliche Betriebe sind solche, die nicht mehr aktiv betrieben werden oder deren
wirtschaftlicher Gesamtertrag nicht EUR 5.000,00 im Jahr übersteigt.
Für den [...] Partner oder Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.1. bis 1.10. und 1.12. bis 1.19. darüber hinaus auch deren unter Punkt
2.2.1. bis 2.2.3. genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie