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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St816)
sofern sie im Zusammenhang mit
Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und Gebäudebestandteilen entstehen
(auch bei Vorhandensein von Provisorien).
3. Schäden durch Auftauarbeiten [...] andere mittelbare Schäden.
3. Versicherte Sachen
Als versicherte Baubestandteile und Gebäudezubehör in Gebäuden gelten folgende Sachen bestimmt:
Malerei, Tapeten, Innenputz, Bodenbeläge, Wand- und [...] wenn die Niederschläge
durch das Dach, über Dachrinnen oder Dachablaufrohre in die versicherten Gebäude eingedrungen sind.
Die Entschädigung ist mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen
Photovoltaikanlagen (Fe1123.15)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe1123.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen
und Wechselrichtern sind mitversichert.
Für auf dem Grundstück des
ZuHaus-Superschutz - Zusatzpaket 2 (ZHS-Z2)
zusammentreffen.
Die Kosten einer künstlichen Trockung der versicherten Gebäude werden nur dann ersetzt, wenn das be-
troffene Gebäude zur Gänze zu Wohnzwecken dient und eine künstliche Trocknung zur [...] Erweiterter Neuwertersatz - Gebäude
In Ergänzung von Art 7.1.1.3. der AFB und des Art 8.1.1.3. der AStB und AWB gilt vereinbart, daß bei
Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert der versicherten [...] Bedingungen für die Sturmschadenversicherung gewährt der Versicherer
für Schäden AN DEN VERSICHERTEN GEBÄUDEN durch Überschwemmung, Vermurungen, Lawinen, Lawinenluft-
druck und Erdbeben Versicherungsschutz
USP-GL94.2 (USP-GL94.2)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-GL94.2)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94.2) ist eine Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nur [...] In einem eventuellen Brandschaden gilt bei Gebäuden ein Restwert, soweit er nicht mehr als
10 % des Ersatzwertes des vom Schaden betroffenen Gebäudes beträgt, als verloren. Voraus-
[...] kann.
Sie umfaßt die Sparten Feuer, Sturm und Leitungswasser für das in der Polizze bezeichnete Gebäude,
wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken
Solarthermieanlagen (Fe1131.15)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe1131.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Solarthermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren samt
dazugehörigen Rohrleitungen sind mitversichert.
Für auf dem Grundstück