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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haft-
ung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] BESONDERE BEDINGUNG F85
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich
1. In Ergänzung [...] Polizze speziell festgelegten Versicherungssumme, auch Mehrkosten versi-
chert, die durch die Behandlung
- von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl;
b) im Falle von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf
das Betriebsgrundstück eindringen oder wide [...] Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügungen von
Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle von [...] mittelbar im Zusammenhang steht;
c) durch Fehler und Mängel, die bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versiche-
rungsnehmer oder den in leitender Stellung für die Betriebsführung
Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Erdreich F89 (F89)
BEDINGUNG F89
Mehrkosten durch Behandlung von radioaktiv
kontaminiertem Erdreich
In Erweiterung der Besonderen Bedingung Nr. F85 "Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem
Abfall, Pro
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung - 2016 (VBKRV2016)
Teilnahme an kriegerischen Handlungen,
- infolge Teilnahme an Unruhen auf Seiten der Unruhestifter oder
- durch die Begehung oder den Versuch der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen,
für die Vorsatz Ta [...] GUNGEN DER KREDITRESTSCHULDVERSICHERUNG -
2016 (VBKRV2016)
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistung des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Pflichten [...] Recht
§ 14 Aufsichtsbehörde
§ 15 Erfüllungsort
Auszug aus gesetzlichen Bestimmungen
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen
Besondere Bedingung für die Mitversicherung des BauhandwerkerrisikosBW-S3 (BW-S3)
ung des
Bauhandwerkerrisikos - BW-S3
Zu Art. 2, Pkt 2, lit. i)
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos
bzw.
der [...] vereinbart, dass sich der Versicherungsschutz auch auf die gesamten Bauleistungen und
Arbeiten der Bauhandwerker einschließlich aller notwendigen Konstruktionsteile, Materialien und
Stoffe erstreckt.
Oberö