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Wohnhaus-Start-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B1) (WSV-B1)
Zusatzbedingungen zur Wohnhaus-Start-Versicherung
"Komfortschutz" (WSV-B1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6
Dachrinnen und darunterliegende Gebäudeteile (ZHSt13.1)
DACHRINNEN UND DARUNTERLIEGENDE GEBÄUDETEILE
In Erweiterung des Art. 1, Abs. 1.3. der AStB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die
Beschädigung von Dachrinnen und darunterliegenden Gebäudeteilen
Safe-4-U.-Paketleistungen (S4U-01)
geltende Unternehmenstarif nach Maßgabe des
vereinbarten Deckungsumfanges.
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen [...] die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen
unterliegen oder
- kontaminiertes Erdreich anfallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren [...] einer Ablieferungspflicht nach tierkörper-
verwertungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes
(AWG), BGBI. 325/90 in der Fassung BGBI
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-09)
die gegenständliche DaHeim - Ausschnittsdeckung/Versicherung
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachve
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2.1) (WSV-B2.1)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"KOMFORTSCHUTZ" (WSV-B2.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN