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OV Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 25% Dauerinvalidität (U952.25)
Gesamtkörper) wird
aus der hiefür versicherten Summe der dem Grade der Invalidität entsprechende Betrag gezahlt.
Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad 50% oder mehr, so wird die dreifache Leistung
Progression 300 Kollektivunfallversicherung (U1012.300)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
3-fach-Schutz für Berufs- u. Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität (U902.11)
Gesamtkörper) wird
aus der hiefür versicherten Summe der dem Grade der Invalidität entsprechende Betrag gezahlt.
Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad 50% oder mehr, so wird die dreifache Leistung
3-fach-Schutz für Berufs- u. Freizeitunfälle (U902)
Gesamtkörper) wird aus der
hiefür versicherten Summe der dem Grade der Invalidität entsprechende Betrag gezahlt. Beträgt der
festgestellte Invaliditätsgrad 50% oder mehr, so wird die dreifache Leistung
BB831-95.1 (BB831-95.1)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiß
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der