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Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (L107)
LEITUNGSWASSER L107
Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohren
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für
Rohrersatz bis 10 Meter (L828)
ROHRERSATZ BIS 10 METER L828
Abweichend von Art. 8 Abs 8.2. der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasser-
schäden
Erweiterter Neuwertersatz (L830)
LEITUNGSWASSER L830
Erweiterter Neuwertersatz
Es gilt vereinbart, dass der Zeitwert der zu Wohnzwecken dienenden Gebäude mindeste
Belegschäden (AH433)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH433
BELEGSCHÄDEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an fr
Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen (AH434)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH434
ÜBERLASSUNG VON REITTIEREN AN BETRIEBSFREMDE PERSONEN
Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzverpflichtun