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Wohnhaus-Start-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B1) (WSV-B1)
Zusatzbedingungen zur Wohnhaus-Start-Versicherung
"Komfortschutz" (WSV-B1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN
„Man lernt rasch, dass es im Versicherungsbereich sehr wichtig ist, sich ständig weiterzubilden“
angenehme Lernatmosphäre. Es wird auch nicht ausschließlich die Theorie zu den jeweiligen Produkten vorgetragen. Fachexperten zeigen laufend Beispiele aus der Praxis. So wird die ganze Theorie noch verständlicher
Handy am Steuer - eine Gefahr im Straßenverkehr
Fahrens tabu! Verstöße werden mit 50,- EUR Organmandat geahndet und bei einer Anzeige kann sich dieser Betrag bis auf 72,- EUR erhöhen. Laut Angaben des Verkehrsclubs Österreich reagiert ein Fahrzeuglenker,
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2009 (AHoKF-09)
AHoKF-09
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST - DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich [...] Summe ine Soforthilfe auch ohne Vorliegen der gerichtlichen Schuldlosigkeitsbestätigung.
Die Vertragsparteien vereinbaren dabei insbesondere für den Fall der gerichtlichen Verurteilung des
Versicheru
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2006 (AHoKF-06)
AHoKF-06
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST - DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich [...] Summe ine Soforthilfe auch ohne Vorliegen der gerichtlichen Schuldlosigkeitsbestätigung.
Die Vertragsparteien vereinbaren dabei insbesondere für den Fall der gerichtlichen Verurteilung des
Versicheru