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Modell Superschutz 500 (U931)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Progression 500 Kollektivunfallversicherung ab 11% Dauerinvalidität (U1012.500.11)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Progression Kollektivunfallvers. ab 11% (U1002.11)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Progression Kollektivunfallversicherung (U1002)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge ab 50 % Invalidität (U849) (U849)
Versicherers hat der Anspruchsberechtigte in strittigen Fällen einen Bescheid
des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Beurteilung des Unfallereignisses zu bewirken
und vorzulegen.
3. Eine Leistung