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Modell Basisschutz 300 (ab 11%) (U934.11)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Modell Basisschutz 300 (ab 25%) (U934.25)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Messe- und gewerblichen Ausstellungsgütern MA9 (MA9)
in der Polizze angeführten Zeitpunkt.
Verlängerungen sind vor Ablauf der Versicherung zu beantragen, hiefür ist eine Zuschlagsprämie zu
entrichten.
§ 3 Maßnahmen im Schadenfall
Alle Schäden
Progression 300 Kollektivunfallversicherung ab 11% Dauerinvalidität (U1012.300.11)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Modell Superschutz für Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität (U911.11)
Verlangen des Versicherers hat der Anspruchsberechtigte einen Bescheid des zuständigen
Sozialversicherungsträgers über die Beurteilung des Unfallereignisses zu erwirken und vorzulegen.
3. Beträgt der