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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (F107)
FEUER F107
Behördliche Auflagen - Mehrkosten
1. Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder
Fermentationsschäden (F111)
FEUER F111
Fermentationsschäden
Schäden durch Fermentation (Gärung, Verkohlung) an Heu bzw. Grummet sind bis zur Höhe der v
Geschäftsgelder (F113)
FEUER F113
Geschäftsgelder
Geschäftsgelder bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssu
Milchgeldersatz (F112)
FEUER F112
Milchgeldersatz
Nach einem im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) ersatzpflichtige
Unfalltod (F116)
FEUER F116
Unfalltod
Stirbt der Versicherungsnehmer und/oder sein Ehe- oder Lebenspartner während der Laufzeit des Ver-
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