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BB832-95.1 (BB832-95.1)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Folgen der Kinderlähmung und
der durch Zeckenbiß übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art.
6, Pkt. 3 und des Art. 12 der
Modell U1 (U831-95.1) (U831-95.1)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiß
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der
U849-99 (U849-99)
Versicherers hat der Anspruchsberechtigte in strittigen Fällen einen Bescheid
des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Beurteilung des Unfallereignisses zu bewirken
und vorzulegen.
3. Die Tode
Weihnachten - Sicherheitstipps für Christbaum & Co.
Weihnachten entstehen. Die Schäden können allein in Oberösterreich mehrere Hundertausende Euros betragen. Siehe dazu auch die Presseinformation der Brandverhütungsstelle Linz: Heisse Weihnachten . Sorgen
Darauf musst du im Herbst auf den Straßen besonders gut acht geben
sein (so wie in der Fahrradverordnung ). Im Dunkeln übersehen - wer trägt die Schuld? Aus dem Nichttragen heller oder reflektierender Kleidung bei Dunkelheit alleine lässt sich noch kein Mitverschulden