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Unfallrente lebenslang (UN1026.16)
lebenslang - UN1026.16
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird
folgendes vereinbart:
Führt der Unfall zu einer Dauerinvalidität von mindestens 35%, wird unabhängig [...] Unfallrente
unberücksichtigt.
In Abänderung von Artikel 18, Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird folgendes
vereinbart: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis herv
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...] Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird
Premium für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1073.18)
UN1073.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...] erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger als 50%
Unfallrente ab 50 % (UN1025.16)
monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 50 % erreicht.
Führt der Unfall zu [...] Unfallrente
unberücksichtigt.
In Abänderung von Artikel 18, Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird folgendes
vereinbart: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis herv
Unfallrente ab 35 % (UN1024.16)
monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 35 % erreicht.
Führt der Unfall zu [...] Unfallrente
unberücksichtigt.
In Abänderung von Artikel 18, Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird folgendes
vereinbart: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis herv