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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (VBKS95)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung [...] dingungen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbeson-
dere des Versicherungsvertragsgesetzes, des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Konsumen-
t
AmLand-Sturmversicherung 2010 (ALSt-2010)
In der
STURMSCHADENVERSICHERUNG ALSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für
Infrastruktur, Außenanlagen (St3197.15)
STURM - Infrastruktur, Außenanlagen - St3197.4
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf Erstes Risiko versichert:
Schwimmbäder (exkl. Abdeckun
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012.1 (VBPR2012.1)
im Voraus, längstens bis zum Tod der versicherten
Person.
(2) Der Anspruch auf die Rente und deren Höhe sind abhängig von
- dem Umfang der Pflegebedürftigkeit oder der Schwere der Demenzerkrankung [...] - der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach Art der
vertraglich vorgesehenen und deren Aufwendigkeit, bezogen auf die
zu diesem Tarif versicherten Personen (Änderung der
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Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Prämienbefreiung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZPF96E)
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Prämienbefreiung bei
bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter
Erwerbsunfähigkeit-;1996 E
§ 1a Was ist versichert