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Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.14)
darstellt.
(gilt für F, ST, LW)
12. Brandherd
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen gilt nach einem ersatzpflichtigen Feuer-
schaden auch der Brandherd als mitversichert.
Es gilt ein Selbstbehalt [...] und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
(gilt für F)
29. Unterbrechungsschäden durch Brandschäden in Trocken- und Erhitzungs-
anlagen
In Ergänzung zu [...] zivilen oder militärischen Behörde während eines Brandes,
um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, dass der Brand nicht durch eine im gegenständlichen
Versich
UPB-F-95 (UPB-F-95)
Risiko mitversichert.
2.19. BRANDSCHÄDEN IN TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Abweichung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sind Brandschäden in Trock-
nungs- und Erhit [...] unberührt.
Dies bezieht sich natürlich nicht auf Auflagen der Behörden (Bau-, Feuerpolizei, Brandverhütung),
die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.4. ANZEIGE VON GEFAHRENERHÖHUNGEN - VERSEH [...] Erhitzungsanlagen mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb einer solchen Anlage aus-
bricht.
2.20. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag an E-Installationen
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in der Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA102) (KA102)
schutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Diebstahl, Un
Regelungen zur Dienstnehmer-Kaskoversicherung (KA813) (KA813)
(KKB) sowie "Besondere Bedingungen".
2. Deckungsumfang
- Naturgewalten (ohne Erdbeben)
- Brand oder Explosion
- Entwendung
- Haarwildschäden
- Bruchschäden an Front-, Seiten- und H
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.19)
darstellt.
(gilt für F, ST, LW)
14. Brandherd
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen gilt nach einem ersatzpflichtigen Feuer-
schaden auch der Brandherd als mitversichert.
Es gilt ein Selbstbehalt [...] und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
(gilt für F)
31. Unterbrechungsschäden durch Brandschäden in Trocken- und Erhitzungs-
anlagen
In Ergänzung zu [...] zivilen oder militärischen Behörde während eines Brandes,
um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Voraussetzung für diese Vereinbarung ist, dass der Brand nicht durch eine im gegenständlichen
Versich