Suche
Besondere Erklärungen und Hinweise für die Lebensversicherung (Stand 04.05.2017) (AGBLV.2017)
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
1. Vertragsinhalt
Dem Versicherungsvertrag liegen die zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Versicherer verwen-
deten
- „Erklärungen und Hinweise [...] Antrag)
Sofern ein entsprechender Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt wurde,
liegen diesem Versicherungsvertrag ausschließlich die Angaben im Versicherungsantrag des
Versicherungsnehmers [...] Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Vorliegen einer der Gründe nach § 3 Abs. 3 KSchG.
10.1.3. Rücktritt bei fehlendem Eintritt maßgeblicher Umstände
Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (KG9) (KG9)
KG9
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND OBLIEGENHEITEN FÜR
KÜHLHÄUSER UND GEWERBLICHE ANLAGEN
Bei der Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen [...] Tiefkühlanlagen hat der Versicherungsnehmer nachstehende Sicher-
heitsvorschriften bzw. Obliegenheiten im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-09)
versicherten Liegenschaft
vorhandener Privatbadestrand ist mitversichert;
3.6.1.2. aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten
Liegenschaft, wenn die G [...] jeweils geltende Unternehmenstarif nach Maßgabe
des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBE-
DINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die [...] Rabatt ab Wegfall der Voraussetzungen. Eine allfällige Leistungsfreiheit wegen Verletzung
einer Obliegenheit bleibt davon unberührt.
2.6. RISIKORABATT - ENERGIEEFFIZIENZ
Liegt zum Vertragsabschl
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2) (WSV-B2)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"KOMFORTSCHUTZ" (WSV-B2 1994)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6
Erhöhung der Regreßgrenzen bei Obliegenheitverletzungen (KH899) (KH899)
NZEN BEI OBLIEGENHEITSVERLETZUNGEN
UND ANWENDUNG DES KHVG 1994
1. In Abänderung der AKHB 1988, und zwar von
- § 6 Abs. 3 Leistungsfreiheit wegen Verletzung von Obliegenheiten vor Eintritt [...] Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsfall
beträgt die in den zitierten Bedingungsstellen festgelegte Leistungsfreiheit des Versicherers we-
gen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung