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Modell Superschutz ab 11% Dauerinvalidität (U831.6.11)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der
Modell Superschutz ab 11% Dauerinvalidität (U831.5.11)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der
Modell Superschutz (U831.5)
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des
Art. 12 der
ANSCHLUSSKASKO FÜR RAIKA-MITARBEITER UND -ANGEHÖRIGE (KA129-06)
--(ATS 3.440,--) pro Schadenfall. Bei dem ersten Schadenfall pro Kalenderjahr
entfällt der vertraglich
vereinbarte Selbstbehalt.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel
Anschluß-Kasko (KA109) (KA109)
S 3.500,-- pro Schadenfall. Bei dem ersten Schadenfall pro Kalenderjahr entfällt der vertraglich
vereinbarte Selbstbehalt.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel