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Ehepartner-Unfallversicherung (U800.1) (U800.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U800.1
Ehepartner-Unfallversicherung
Versicherungsnehmer soll derjenige sein, der überwiegend den U
Generalunternehmer/Subunternehmer - erweitert (AH3404.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Generalunternehmer/Subunternehmer; erweitert -
AH3404.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen
1.1. des Versicherungsnehmers in se
AmLand - Leitungswasserversicherung (ALL-02)
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSER- ALL-02
SCHÄDEN
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST -
DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Vers
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1001.13)
der
Leistungsbegrenzung.
5. Ergänzend zu Artikel 9 der AKHB wird folgende Obliegenheit, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart
Familien-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U822.2) (U822.2)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U822.2
Familien-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für di