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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.19 (Fe3034.19)
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versi
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
Stand zu halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Art.3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des §6 Absatz
Anschlusskasko für Raiba-Mitarbeiter und Angehörige (KA129-07) (KA129-07)
EUR 250,-- pro Schadenfall. Bei dem ersten Schadenfall pro Kalenderjahr
entfällt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3
Modell U2 (U832.1) (U832.1)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Folgen der Kinderlähmung und
der durch Zeckenbiß übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art.
6, Pkt. 3 und des Art. 12 der
Modell U2 (U832.2) (U832.2)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Folgen der Kinderlähmung und
der durch Zeckenbiß übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art.
6, Pkt. 3 und des Art. 12 der