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Deckungspaket (Kfz-Reparaturwerkstätten) (AH817) (AH817)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH817
KRAFTFAHRZEUG-REPARATURWERKSTÄTTEN UND
ÄHNLICHE BETRIEBE
Anstelle von B 3. EHVB gilt folgende Regelung:
Die Ver
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419.2
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger
jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am
Versicherungsort zum Neuwert - St3032.19
1. Allgemein
1
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH3419.12) (AH3419.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und
Besuchern - AH3419.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
1.1. die Arbeitnehmern oder Besu
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.3) (AH419.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419.3
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
1.