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Modell U4 (U834.3) (U834.3)
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB99) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2 weniger als 50%, wird keine [...] Versicherungssumme gezahlt.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Modell U4 (U834.2) (U834.2)
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB95) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2 weniger als 50%, wird keine [...] Versicherungssumme gezahlt.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Modell U4 (U834-95.1) (U834-95.1)
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB 1995.1) wird folgendes vereinbart:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2 weniger als 50%, wird [...] Versicherungssumme gezahlt.
Artikel 18, Pkt. 3. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1) wird wie
folgt geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung 2012.1 (AUVB-S2012.1)
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung 2012.1 (AUVB-
S2012.1)
INHALTSVERZEICHNIS
ABSCHNITT A: VERSICHERUNGSSCHUTZ
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: Versicherungsfall
Art [...] Vertrag erbracht. Ausgenommen
davon sind Leistungen für Unfall- und Bergungskosten gemäß Art. 11 der AUVB. Als
Oberschenkelhalsbruch gilt jede hüftgelenksnahe Oberschenkelfraktur. Die Regelungen des Art. [...] 157,43
Anhang
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
(Wiedergabe der in den AUVB erwähnten Bestimmungen des Gesetzes)
§ 6.(1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung einer
Partnerunfallversicherung (UN1011.24)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicherte und sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt