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U848-99 (U848-99)
Versicherers hat der Anspruchsberechtigte in strittigen Fällen einen Bescheid
des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Beurteilung des Unfallereignisses zu bewirken
und vorzulegen.
3. Die Tode
AmLand Feuerversicherung 2010 (ALF-2010)
AlF-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
AmHof Feuerversicherung 2010 (AHoF-2010)
AHoF-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Unwetter: Lokale Überschwemmungen nehmen zu
Elementarschadenpräventionszentrum eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen aufgelistet, die dazu beitragen sollen Gebäudeschäden durch Überschwemmungen zu verhindern oder zumindest zu minimieren: Vorsorge
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-98)
FEUERVERSICHERUNG
AHoKF-98
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST - DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich