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CHEM 04 (CHEM 04)
Klausel für chemische, biologische, biochemische Substanzen, elektromagnetische
Wellen als Waffen (CHEM 04)
Unter Aufhebung aller anders lautender Vereinbarungen gelten Verlust, Beschädigu
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
ALLGEMEINE ÖSTERREICHISCHE
TRANSPORTVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AÖTB 1988)
in der Fassung 1992
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des § 14 in diesen Bedingungen gleichgestell
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89) (AMK89)
AMK89-98
Besondere Bedingungen für die Versicherung
von Musterkollektionen
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Bruchklausel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge BM (BM)
BM
BRUCHKLAUSEL FÜR MASCHINEN, APPARATE UND FAHRZEUGE
Soferne in gegenständlicher Klausel keine b
Export-Schutzklausel (1988) (EXP)
EXP
Export-Schutzklausel (1988)
1. Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und de