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Anschluß-Kasko (KA129) (KA129)
BESONDERE BEDINGUNG KA129
ANSCHLUSSKASKO FÜR RAIKA-MITARBEITER
UND -ANGEHÖRIGE
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahr
Euro-Teilkasko_________________________________________________(KA113) (KA113)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA113
EURO-TEILKASKO
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperr
Oberösterreichische Versicherung
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DaHeim-Standardschutz (DHSt-98)
DaHeim - STANDARDSCHUTZ DHSt-98
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bed
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2014) (AECBU2014)
Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken, [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer [...] brechung erbracht worden wäre.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne
erhebliche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung