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Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132-07) (KA132-07)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA132-07
EURO-TEILKASKO FÜR GEBRAUCHTWAGEN
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132) (KA132-06)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA132-06
EURO-TEILKASKO FÜR GEBRAUCHTWAGEN
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3032.19 (Fe3032.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung Fe3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
IG-F-99.1 (IG-F-99.1)
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-99.1)
1. In der Feuerversicherung gelten die in der Besonderen Bedingung 5
sowie in den Ergänzenden Bedingungen für die Im Geschäft-
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (Fe3015.12)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung
Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert in der
Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.