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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.18)
Vertrag zugrunde liegenden AStB findet keine
Anwendung.
Artikel 5 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
In Ergänzung des Artikel 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB gelten [...] eit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
In Ergänzung der im Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB genannten Obliegen-
heiten trifft den Versiche [...] 13 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB keine Anwendung.
Artikel 10 - Zahlung der Entschädigung
10.1. Die Versicherung gilt gemäß Art. 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB zum Neuwert
vereinbart
USP-B99 (USP-B99)
Oberösterreichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die S [...] die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen
unterliegen, angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
2.1. Gefährlicher Abfall [...] Sachen,
die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen,
im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94,
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.1)
Dachrinnen und darunterliegende Gebäudeteile
In Erweiterung des Art. 1, Punkt 1.3. der AStB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die
Beschädigung von Dachrinnen und darunterliegenden Gebäudeteilen [...] jeweils geltende Unternehmenstarif nach
Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sach [...] Unterversicherung verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem Schadenfall BEI VOR-
LIEGEN ALLER NACHSTEHENDEN VORAUSSETZUNGEN auf den Einwand der Unterversicherung:
3.2.1.1. Übereinstimmung
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.24)
Versicherung für unbenannte Gefahren (Allrisk) von Wohngebäuden bis maximal 1/3
gewerblicher Nutzfläche liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher
Gefahren zur Sachversicherung (AECB)
Unfallursache Hitze
maximal 20 bis 25 Grad um 73 Prozent mehr Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Jene mit Verletzten liegen um 69, jene mit Todesopfern um 57 Prozent höher. Lenker einspuriger Fahrzeuge besonders gefährdet