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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89) (AMK89)
AMK89-98
Besondere Bedingungen für die Versicherung
von Musterkollektionen
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
ALLGEMEINE TRANSPORT-VERSICHERUNGS -
BEDINGUNGEN (AÖTB 1988)
in der Fassung 1992
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des § 14 in diesen Bedingungen gleichgestellt:
der V
Export-Schutzklausel (1988) (EXP)
EXP
Export-Schutzklausel (1988)
1. Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und de
Artikel 29 (CMR) (CMR1)
BBCMR1
Artikel 29 des "Übereinkommen über den Beförderungs-
vertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)"
1. Der Frac
Selbstbehalt Diebstahlschäden (CMR2)
BBCMR2
Selbstbehalt Diebstahlschäden Italien-Transporte
Bei Schäden, verursacht durch Diebstahl von Ladung aus Lastzügen oder Dieb